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Mitgliederverwaltung

 

Alle Fragen rund um die Mitgliedschaft werden von Karsten Eichert beantwortet.

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Aktuelles Formular der Mitgliedserklärung zum Download als PDF-File

 

 

 

 

Beitragsordnung des DJK-SV Eigenzell 1962 e.V.

 

 

Gültig ab 01.01.2016

 

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Satzung.

 

  1. Die Mitgliedergrundbeiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Abteilungsbeiträge, eventuelle Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Abteilungsversammlung beschlossen und von der Jahreshauptversammlung bestätigt. Die neu festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft.

 

  1. Die jährlichen Beiträge an den Verein betragen ab 01.01.2016:

 

     Basisbeiträge:

HV aktiv bis 16 Jahre 20,00 Euro

HV aktiv bis 18 Jahre 30,00 Euro

HV aktiv über 18 Jahre 42,00 Euro

Senioren aktiv über 65 Jahre 35,00 Euro

Ehrenmitglieder ab 01.01.2002 25,00 Euro

HV Familienbeitrag 90,00 Euro

HV aktiv ermäßigt (Schüler/Student)) 30,00 Euro

HV passiv bis 18 Jahre 15,00 Euro

HV passiv über 18 Jahre 30,00 Euro

 

Zusatzbeiträge

Fußball bis 18 Jahren frei

Fußball aktiv über 18 Jahre 25,00 Euro

Tennis aktiv bis 18 Jahre 15,00 Euro

Tennis aktiv über 18 Jahre 30,00 Euro

 

  1. Im Familienbeitrag werden Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder berücksichtigt; erwerbslose Kinder und Schüler längstens bis Vollendung des 18. Lebensjahres. In besonderen Härtefällen kann der Vereinsvorstand bzw. die Abteilungsleitung Ermäßigungen gestatten. Die bis 31.12.2001 ernannten Ehrenmitglieder bleiben beitragsfrei.

 

  1. Der Einzug der Beiträge erfolgt durch SEPA - Abbuchungsverfahren zum 1. März jeden Jahres. Beitragskonto des Vereins ist: VR Bank Ellwangen, BIC: GENODES1ELL, IBAN: DE41614910100041762002.

  2. Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren über SEPA nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 1. März jeden Jahres auf das Beitragskonto. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich 3,00 Euro zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren erhoben.

 

  1. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind vom Mitglied mit entsprechenden Nachweisen dem Kassierer vorzulegen. Ein Wechsel der Bank oder Wohnung ist sofort mitzuteilen.

 

  1. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni eines Jahres ist der volle Beitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

 

  1. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Ein Austritt während des Jahres entbindet nicht von der Beitragspflicht.

 

  1. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverwaltung (EDV). Die Daten der Mitglieder werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert. Die Zustimmung hierzu erteilt das Mitglied mit seinem Aufnahmeantrag.

 

  1. Die Beitragsordnung vom 30.03.2007 wird durch diese Version ersetzt. Sie wurde von der Jahreshauptversammlung am 27.03.2015 bestätigt.

 

Für die Richtigkeit:

1. Vorsitzender Helmut Sienz

Hauptkassierer Daniel Kohler

 

Neue Beitragsordnung des DJK-SV Eigenzell 1962 e.V.

 

Gültig ab 01.01.2024

 

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Satzung.

 

  1. Die Mitgliedergrundbeiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Abteilungsbeiträge, eventuelle Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Abteilungsversammlung beschlossen und von der Jahreshauptversammlung bestätigt. Die neu festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft.

 

  1. Die jährlichen Beiträge an den Verein betragen ab 01.01.2024:

 

       Basisbeiträge:

       HV aktiv Kinder bis 14 Jahre                                20,00 Euro

       HV aktiv Jugendliche bis 18 Jahre                        30,00 Euro

       HV aktiv Erwachsene ab 18 Jahre                        42,00 Euro

       HV aktiv Erwachsene ab 65 Jahre                        35,00 Euro

       Ehrenmitglieder                                                  beitragsfrei

       HV Familienbeitrag                                              90,00 Euro

       HV aktiv ermäßigt ab 18 Jahre                             30,00 Euro

       HV passiv bis 18 Jahre                                        15,00 Euro

       HV passiv ab 18 Jahre                                         30,00 Euro

 

       Zusatzbeiträge

       Abteilung Fußball bis 18 Jahre                             beitragsfrei

       Abteilung Fußball ab 18 Jahre                             25,00 Euro

       Abteilung Tennis bis 18 Jahre                              20,00 Euro

       Abteilung Tennis ab 18 Jahre                               50,00 Euro

       Abteilung Tennis Familienbeitrag                          110,00 Euro

 

  1. Im Familienbeitrag werden Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder berücksichtigt; erwerbslose Kinder und Jugendliche längstens bis Vollendung des 18. Lebensjahres. In besonderen Härtefällen kann der Vereinsvorstand bzw. die Abteilungsleitung Ermäßigungen gestatten. Der Familienbeitrag erfolgt auf Antrag.

 

  1. Im ermäßigten Beitrag werden Schüler, Azubis, Berufsfreiwilligendienst und Studenten bis zu einem Höchstalter von 27 Jahren berücksichtigt. Der ermäßigte Beitrag erfolgt auf Antrag.

 

  1. Der Einzug der Beiträge erfolgt durch SEPA - Abbuchungsverfahren zum 1. März jeden Jahres. Beitragskonto des Vereins ist: VR Bank Ellwangen, BIC: GENODES1ELL, IBAN: DE41614910100041762002.

 

  1. Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren über SEPA nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 1. März jeden Jahres auf das Beitragskonto. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich 3,00 Euro zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren erhoben.

 

  1. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind vom Mitglied mit entsprechenden Nachweisen dem Kassierer vorzulegen. Ein Wechsel der Bank oder Wohnung ist sofort mitzuteilen.

 

  1. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni eines Jahres ist der volle Beitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

 

  1. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Ein Austritt während des Jahres entbindet nicht von der Beitragspflicht.

 

  1. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverwaltung (EDV). Die Daten der Mitglieder werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert. Die Zustimmung hierzu erteilt das Mitglied mit seinem Aufnahmeantrag.

 

  1. Die Beitragsordnung vom 27.03.2015 wird durch diese Version ersetzt. Sie wurde von der Jahreshauptversammlung am 24.03.2023 bestätigt.

 

   
© DJK-SV Eigenzell 1962 e.V.