Mitgliederverwaltung
Alle Fragen rund um die Mitgliedschaft werden von Karsten Eichert beantwortet.
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Aktuelles Formular der Mitgliedserklärung zum Download als PDF-File
Neue Beitragsordnung des DJK-SV Eigenzell 1962 e.V.
Gültig ab 01.01.2024
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Satzung.
- Die Mitgliedergrundbeiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Abteilungsbeiträge, eventuelle Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Abteilungsversammlung beschlossen und von der Jahreshauptversammlung bestätigt. Die neu festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft.
- Die jährlichen Beiträge an den Verein betragen ab 01.01.2024:
Basisbeiträge:
HV aktiv Kinder bis 14 Jahre 20,00 Euro
HV aktiv Jugendliche bis 18 Jahre 30,00 Euro
HV aktiv Erwachsene ab 18 Jahre 42,00 Euro
HV aktiv Erwachsene ab 65 Jahre 35,00 Euro
Ehrenmitglieder beitragsfrei
HV Familienbeitrag 90,00 Euro
HV aktiv ermäßigt ab 18 Jahre 30,00 Euro
HV passiv bis 18 Jahre 15,00 Euro
HV passiv ab 18 Jahre 30,00 Euro
Zusatzbeiträge
Abteilung Fußball bis 18 Jahre beitragsfrei
Abteilung Fußball ab 18 Jahre 25,00 Euro
Abteilung Tennis bis 18 Jahre 20,00 Euro
Abteilung Tennis ab 18 Jahre 50,00 Euro
Abteilung Tennis Familienbeitrag 110,00 Euro
- Im Familienbeitrag werden Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder berücksichtigt; erwerbslose Kinder und Jugendliche längstens bis Vollendung des 18. Lebensjahres. In besonderen Härtefällen kann der Vereinsvorstand bzw. die Abteilungsleitung Ermäßigungen gestatten. Der Familienbeitrag erfolgt auf Antrag.
- Im ermäßigten Beitrag werden Schüler, Azubis, Berufsfreiwilligendienst und Studenten bis zu einem Höchstalter von 27 Jahren berücksichtigt. Der ermäßigte Beitrag erfolgt auf Antrag.
- Der Einzug der Beiträge erfolgt durch SEPA - Abbuchungsverfahren zum 1. März jeden Jahres. Beitragskonto des Vereins ist: VR Bank Ellwangen, BIC: GENODES1ELL, IBAN: DE41614910100041762002.
- Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren über SEPA nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 1. März jeden Jahres auf das Beitragskonto. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich 3,00 Euro zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren erhoben.
- Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind vom Mitglied mit entsprechenden Nachweisen dem Kassierer vorzulegen. Ein Wechsel der Bank oder Wohnung ist sofort mitzuteilen.
- Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni eines Jahres ist der volle Beitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
- Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Ein Austritt während des Jahres entbindet nicht von der Beitragspflicht.
- Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverwaltung (EDV). Die Daten der Mitglieder werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert. Die Zustimmung hierzu erteilt das Mitglied mit seinem Aufnahmeantrag.
- Die Beitragsordnung vom 27.03.2015 wird durch diese Version ersetzt. Sie wurde von der Jahreshauptversammlung am 24.03.2023 bestätigt.
Für die Richtigkeit:
1. Vorsitzender: Helmut Sienz
Hauptkassierer: Daniel Kohler